Durch die komplexe und
sich ständig wandelnde Gesetzgebung des Steuerrechts ist es für Privatpersonen manchmal zu aufwändig oder auch schwierig, den steuerlichen
Pflichten nachzukommen und die steuerlichen Möglichkeiten optimal zu nutzen.
Wir bieten Ihnen eine
kompetente Beratung und Betreuung in allen steuerlichen
Angelegenheiten, individuell auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt.
Mehr zu den einzelnen Leistungen finden Sie in den einzelnen Rubriken.
Einkommensteuererklärung
Im Rahmen der Einkommensteuererklärung führen wir mit Ihnen vorab ein eingehendes Gespräch um Sie und Ihr persönliches Umfeld aus steuerlicher Sicht kennen zu lernen. In diesem Zusammenhang informieren wir Sie darüber, wie Sie gegebenenfalls in Zukunft Ihre Steuerlast verringern können. Wir verstehen es als unsere Aufgabe Sie intensiv zu beraten und auf steuermindernde Sachverhalte hinzuweisen.
Bei der Erstellung Ihrer
Einkommensteuererklärung führen wir je nach Bedarf folgende Berechnungen durch:
Ermittlung der Einkünfte aus
- selbständiger oder gewerblicher Tätigkeit
- nichtselbständiger Arbeit (Arbeitnehmer)
- Vermietung und Verpachtung - Kapitalvermögen
- Renten
- Spekulationen, private Veräußerungsgeschäfte
Ermittlung der Sonderausgaben und
aussergewöhnlichen Belastungen, wie z.B. der Altersentlastungsbetrag, Entlastungsbetrag für Alleinerziehende und weitere
Steuervergünstigungen und Pauschbeträge.
Arbeitnehmern, die ihre Steuererklärung selbst anfertigen möchten, bieten wir ein Beratungsgespräch an.
Rentenbesteuerung
Ab dem Jahr 2005 wurde die Besteuerung der Renten neu geregelt und damit
verkompliziert. Je nach Rentenbeginn werden die Renten zu 50% oder höher versteuert, teilweise aber auch nach derem Ertragsanteil. Wir helfen Ihnen gern bei der Beurteilung und richtigen
Zuordnung.
Im Service haben wir die Neuerungen für die Rentenbesteuerung für Sie zum Download.
Kapitalvermögen
Die Ermittlung der Einkünfte aus Kapitalvermögen gestaltet sich teilweise recht kompliziert. Besonders dann, wenn Geld im Ausland angelegt wurde oder Sie Besitzer eines Anteiles einer Firma oder Fonds sind, die Beteiligungen im Ausland hat.
Kapitalerträge aus inländischen Kapitalgesellschaften unterliegen auf Wunsch dem Teileinkünfteverfahren, andere Kapitalerträge werden nur unter Berücksichtigung einer Günstigerprüfung in der Einkommensteuer angesetzt.
Wir helfen Ihnen gerne dabei, Ihre Kapitalerträge zu beurteilen und ermitteln Ihre Kapitalerträge.
Mieterträge (Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung)
Haben sie ein Haus oder eine Wohnung, welche sie vermieten oder planen Sie den Bau eines Vermietungsobjektes?
Wir führen gerne folgende Arbeiten für Sie aus:
- Ermittlung der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
- Entscheidungshilfen und Berechnungen bezüglich der Option zur Umsatzsteuer bei voller oder teilweiser gewerblicher Vermietung
- Umsatzsteuererklärung bei gewerblicher und umsatzsteuerpflichtiger Vermietung
- Mieterträgnisaufstellung
- Nebenkostenabrechnungen für Ihre Mieter
- Rentabilitätsberechnungen (z.B. bei Neuanschaffungen)