Steuersatzänderung
01.07.2020 - 31.12.2020
ermäßigter Satz von 7 % auf 5%
allgemeiner Satz von 19% auf 16%
Abgabefrist für die Steuererklärung 2019 ist der 31.07.2020. Wenn Sie steuerlich beraten werden, dann haben Sie Zeit bis zum 28.02.2021.
Jahresabschluss 2019 muss bis zum 31.12.2020 veröffentlicht werden.
Einkommensteuer:Zinslauf bei rückwirkendem Wegfall eines Investitionsabzugsbetrags (BFH)
Umsatzsteuer: Beleg- und Buchnachweispflichten - neue Übergangsfrist
(BMF)
Das BMF hat zu den Beleg- und Buchnachweispflichten bei der Steuerbefreiung für innergemeinschaftliche Lieferungen (§ 4 Nr. 1 Buchst. b, § 6a UStG) Stellung genommen und
den Umsatzsteuer-Anwendungserlass entsprechend angepasst (BMF-Schreiben v. 16.9.2013 - IV D 3 - S 7141/13/10001).
Umsatzsteuer: BMF-Schreiben vom 20.03.2013 zur Abgrenzung von Lieferungen und sonstigen Leistungen bei der Abgabe von Speisen und Getränken
Einkommensteuer: Im Rahmen eines Scheidungsverfahrens angefallene Anwalts- und Gerichtskosten sind als außergewöhnliche Belastungen in vollem Umfang steuerlich absetzbar (FG Düsseldorf, Urteil vom 19.02.2013)
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