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mitteilen.
Abgabefrist für die Steuererklärung 2019 ist der 31.07.2020. Wenn Sie steuerlich beraten werden, dann haben Sie
Zeit bis zum 28.02.2021.
Jahresabschluss 2019 muss bis zum 31.12.2020 veröffentlicht werden.
Einkommensteuer:Zinslauf bei rückwirkendem Wegfall eines Investitionsabzugsbetrags
(BFH)
Gibt der Unternehmer die Absicht zu einer Investition auf, für die er einen teuerabzugsbetrag nach § 7g EStG
erhalten hat, verliert er rückwirkend den Anspruch auf die Steuervergünstigung. Die betreffende Einkommensteuer muss er dann nachzahlen, und zwar (entgegen BMF, Schreiben v. 8.5.2009, BStBl
2009 I S. 633) ohne einen Zinszuschlag (BFH, Urteil v. 11.7.2013 - IV R 9/12; veröffentlicht am 4.9.2013).
Umsatzsteuer: Beleg- und Buchnachweispflichten - neue Übergangsfrist
(BMF)
Das BMF hat zu den Beleg- und Buchnachweispflichten bei der Steuerbefreiung für innergemeinschaftliche Lieferungen (§ 4 Nr. 1 Buchst. b, § 6a UStG) Stellung genommen und
den Umsatzsteuer-Anwendungserlass entsprechend angepasst (BMF-Schreiben v. 16.9.2013 - IV D 3 - S 7141/13/10001).
Einkommensteuer: Im Rahmen eines Scheidungsverfahrens angefallene Anwalts- und Gerichtskosten sind als außergewöhnliche Belastungen in vollem
Umfang steuerlich absetzbar (FG Düsseldorf, Urteil vom 19.02.2013)
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Ivonne Zenker
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